Aufgrund planerischer, bauphysikalischer oder technischer Fehler kommt es zu Problemen und Streitfällen am Bau. Langwierige Gewährleistungs- und Regressfälle sind an der Tagesordnung. Zur Schadensbegutachtung von Dächern und Fassaden werden oftmals allgemeine Sachverständige bestellt. Aufgrund der Komplexität dieser Gewerke ist ein spezialisierter Sachverständiger zielführender.
Oftmals werden die ausführenden Handwerker auch für die laufende Wartungs- und Sorgfaltspflicht herangezogen. Hier entsteht im Sanierungs- und Schadensfall ein Interessenskonflikt, der durch eine unabhängige, kompetente Wartungsinstanz ersetzt wird.
Bei planerischen Sonderlösungen werden meistens mehrere Professionisten konsultiert, mit dem Resultat einer Vielzahl von unübersichtlichen Ausführungsvarianten und unterschiedlichen Kostenansätzen. Hier setzten wir an: gemeinsam besprechen und prüfen wir Ihre Planungsideen auf technische und handwerkliche Umsetzbarkeit und bereiten Materialisierungsvorschläge sowie Ausschreibungsdetails vor.